Zoll und Beschlagnahme des WOMO

Auf unsere Reisen nutzen wir natürlich auch die Möglichkeit unser Wohnmobil zu parken, aber nie länger als 6 Monate !

Immer wieder werden wir gefragt, warum dies so sei.

Viele Wohnmobilfahrer und andere Camper berichten zutreffend von Beschlagnahmen der Fahrzeuge oder dicken Zahlungsaufforderungen. Im Focus ( 28.11.2017 ) wird z.B. von in Südamerika beschlagnahmten Campern berichtet

Impressum: Ulrich Süfke, 44789 Bochum, Drusenbergstraße 86, Tel 0234/337740

e-mail Adresse